ACHTUNG: Der Fördertopf für 2024 ist bereits ausgeschöpft. Die nächste Ausschreibung für den Skills Scheck 2025 startet voraussichtlich im April 2025!
Unternehmer:innen aufgepasst: Die FFG fördert mit dem Skills Scheck alle Unternehmen (mit Niederlassungen in Österreich) mit bis zu 60 % Bildungscashback pro Weiterbildung. Insgesamt können sich so bis zu 10 Mitarbeiter:innen je Unternehmen bis zu 5.000 Euro für die Weiterqualifizierung rückerstatten lassen. Es kann maximal ein Scheck pro Person im Ausschreibungszeitraum bis 28.02.2025 gefördert werden! Man kann aber trotzdem mehrere Kurse fördern lassen, diese müssen nur vom selben Anbieter sein und zusammen beantragt werden.
Die Förderung durch die Skills Schecks umfasst die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in erster Linie direkt oder indirekt zur nachhaltigen und digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen.
„Das ist die ideale Chance für jedes Unternehmen, seine Mitarbeiter:innen für die benötigten DIGITAL & GREEN SKILLS begeistern und höher zu qualifizieren.“
Thomas Berchtold, MSc
FAQ
Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen, die überwiegend zur ökologischen Nachhaltigkeit bzw. digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen.
Damit eine Weiterbildung mit dem Skills Scheck gefördert werden kann, muss sie deutliche inhaltliche Schwerpunkte in mindestens einem der folgenden Bereiche setzen:
- Ökologische Nachhaltigkeit: Inhaltlicher Fokus auf
- Technologien für den ökologischen Wandel (z.B. Wasserstoff, Photovoltaik, Elektromobilität, eFuels, Smart Grids, Wärmepumpe), und/oder
- den Aufbau von Managementkompetenzen und Know-How für den nachhaltigen Einsatz dieser Technologien in der Wirtschaft (z.B. Ökobilanz, Energieberatung, Kreislaufwirtschaft, ökologisches Bauen, CO2-Fußabdruck und nachhaltiges Energiemanagement). - Digitalisierung: Inhaltlicher Fokus auf
- digitale Technologien und IT-Anwendungen (z.B. Social Media, Cloud Computing, Big Data, BIM, Website, Office-Anwendungen), und/oder
- den Aufbau von digitalen Anwendungskompetenzen für den Einsatz dieser Technologien und IT-Anwendungen in der Wirtschaft (z.B. Webdesign, IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik).
Die Förderung ist innerhalb dieses inhaltlichen Rahmens branchenübergreifend und technologieoffen.
Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich. Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen sind einreichberechtigt. Beachte den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen.
Bitte beachte, dass Unternehmen in Gründung nicht einreichberechtigt sind.
- Dein Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der FFG eingereicht werden.
- Die Rechnung zur Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgestellt sein.
- Die Weiterbildung muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Antragstellung vollständig abgeschlossen werden.
- Ein deutlicher Schwerpunkt in einem der beiden genannten Bereiche muss in den Kursinformationen des Weiterbildungsanbieters ersichtlich sein und bei der Antragstellung nachgewiesen werden. Weiterbildungen, die keine deutlichen Schwerpunkte setzen oder diese nur geringfügig behandeln, sind nicht förderbar.
- Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten österreichischen Weiterbildungsanbieter besucht werden. (Der Digital Campus Vorarlberg erfüllt dieses Kriterium.)
- Dein Skills Scheck Antrag kann mehrere Kurse umfassen, wenn diese von der gleichen Person und beim gleichen Weiterbildungsanbieter besucht werden. Eine Vermischung von Weiterbildungen verschiedener Personen oder verschiedener Anbieter im Antrag ist nicht zulässig.
- Es können nur genehmigte Weiterbildungen gefördert werden. Ein Wechsel der Weiterbildung(en) nach Förderungszusage ist nicht möglich.
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 ,- Euro. Die Förderquote beträgt maximal 60 % der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:
- Bei EUR 5.000,- Weiterbildungskosten werden 60 % gefördert, also EUR 3.000.
- Bei EUR 8.334,- Weiterbildungskosten werden 60 % gefördert, also EUR 5.000.
- Bei EUR 9.000,- Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. EUR 5.000 in Kraft.
In dieser Ausschreibung können pro Unternehmen max. 10 Skills Schecks genehmigt werden. Pro Mitarbeiter:in darf nur ein Skills Scheck gefördert werden.
- österreichische zertifizierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, siehe dazu das Verzeichnis der Ö-Cert-Qualitätsanbieter und die Ö-Cert-Liste
- österreichische Forschungseinrichtungen
- österreichische Universitäten, Fachhochschulen und deren Organisationseinheiten für Weiterbildungen
- österreichische COMET-Zentren
- österreichische Digital Innovation Hubs
- österreichische European Digital Innovation Hubs
Der Digital Campus Vorarlberg ist Ö-Cert Qualitätsanbieter und somit wird unser Kursangebot gefördert.
Beantrage einen Skills Scheck vor Beginn der Weiterbildung im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall). Registriere dein Unternehmen im eCall (wenn nicht bereits registriert), wähle „neues Projekt erstellen“ und die Ausschreibung „Skills Schecks 2024“. Schon befindest du dich im Antragsformular, das du direkt im eCall ausfüllen und abschließen/einreichen kannst. Nach Prüfung deines eingereichten Antrags erhaltest du eine Förderungszusage oder Ablehnung per eCall zugestellt.
Antragstellungen sind laufend bis längstens 28.02.2025 möglich. Die Einreichung ist nur elektronisch und laufend vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Bitte beachte, dass die Ausschreibung vor diesem Termin geschlossen wird, falls die Förderungsmittel vorzeitig ausgeschöpft sind.
Die FFG bemüht sich innerhalb weniger Tage eine Förderentscheidung zukommen zu lassen.
WICHTIG:
Bitte beantragt die Förderung direkt nach der Kursanmeldung, da der Antrag vor Rechnungslegung stattfinden muss und wir die Rechnung 10 Tage vor Kursbeginn versenden. Sollte der Kurs nicht stattfinden, gibt es eine Möglichkeit zur Stornierung des Antrags, siehe Punkt "Wie kann ich einen Scheck stornieren?"
Die Einreichung mehrerer Weiterbildungen innerhalb eines Antrages ist möglich. Führe dafür den Titel und den Link der Weiterbildung an, die als erstes starten würde und füge die Informationen zu den weiteren Kursen im Textfeld "Optionale Anmerkungen zu Kursinhalten" ein. Füge die Gesamtkosten aller beantragten Weiterbildungen bei den geplanten Weiterbildungskosten ein. Erstelle erst nach Beendigung aller genehmigten Kurse einen Endbericht und lade dort die Rechnungen gesammelt hoch.
- vor Einreichung begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen
- Weiterbildungen, die keine deutlichen Schwerpunkte in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung setzen, oder diese nur geringfügig behandeln.
- die Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
- Beratungsleistungen
- Produktschulungen (z.B. Softwareschulungen vom Hersteller der Software)
- Digitalisierungsaspekte für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
- Nachhaltigkeitsthemen ohne Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit (z.B. CSR)
- Zertifizierungen ohne eine dazugehörige Weiterbildung
- Abschlussarbeiten ohne eine dazugehörige Weiterbildung
- Kosten der dualen Lehrausbildung
- von anderer Stelle geförderte Weiterbildungskosten
- Weiterbildungen im Ausland
- Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
- Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, beispielsweise im Rahmen einer (Bildungs-)Karenz
- Weiterbildungen, die auf rechtliche Aspekte fokussieren (z.B. NIS2, DSGVO – außer, es geht um deren Implementierung in IT-Systemen)
- Weiterbildungen zu allgemeinen Management- bzw. Organisationskompetenzen (z.B. Projekt-, Change-, Lean-Management, Scrum, Agile)
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung des Endberichts durch die FFG. Bitte erstelle nach Beendigung der Weiterbildung(en) den Endbericht im eCall und lade dort die Rechnung(en) hoch.
Die Originalbelege (z.B. Rechnung Weiterbildungskosten) und die dazugehörige Dokumentation des Zahlungsflusses (z.B. Kontoauszug) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Bitte beachten:
- Es können nur Weiterbildungen abgerechnet werden, für die ein Skills Scheck ausgestellt wurde.
- Das Rechnungsdatum darf frühestens das Einreichdatum des Skills Schecks (im eCall) sein.
- Die Rechnung muss auf das einreichende Unternehmen für die genehmigte Weiterbildung beim angegeben Weiterbildungsanbieter ausgestellt sein.
- Vor Übermittlung des Endberichts muss die Rechnung bereits bezahlt und die Weiterbildung beendet sein.
- Der Zeitraum der Weiterbildung muss auf der Rechnung ersichtlich sein und erst nach Antragstellung beginnen.
- Wenn mehrere Kurse mit deinem Skills Scheck genehmigt wurden, muss der Endbericht nach Abschluss aller Weiterbildungen mit allen Rechnungen (gesammelt) eingereicht werden.
- Die Weiterbildungskosten dürfen nicht zusätzlich über andere Förderungen abgerechnet werden (Verbot von Mehrfachförderungen).
Wird ein Scheck nach Genehmigung doch nicht benötigt, weil z.B. die Weiterbildung nicht zu Stande gekommen ist oder die Person die gewünschte Weiterbildung nicht besuchen konnte, bitten wir um Stornierung des Schecks. Schreib einfach eine formlose Nachricht über den eCall direkt bei dem Projekt mit der Bitte um Stornierung.
Wie funktioniert`s?
Ganz einfach beim eCall der FFG anmelden, Förderung beantragen und freigeben lassen.
WICHTIG: Bitte beantragt die Förderung direkt nach der Kursanmeldung, da der Antrag vor Rechnungslegung stattfinden muss! Mit der Teilnahmebestätigung und der Rechnung gibt's dann 60 % (bis zu 5.000 Euro) auf's Konto retour!
Direkter Kontakt für weitere Fragen: skills-scheckffg.at