Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit?
Alles was du wissen musst und welche Kurse bei uns dafür in Frage kommen.
Bildungskarenz
Du bist berufstätig und brauchst Zeit für eine Aus- oder Weiterbildung? Dann besteht die Möglichkeit, eine berufliche Auszeit zu nehmen, die so genannte Bildungskarenz.
Voraussetzungen
- Bestand eines aufrechten Dienstverhältnisses
- Bildungskarenz erfolgt in beiderseitigem Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in
- Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden erfolgen. (Hast du Betreuungspflichten für ein Kind unter 7 Jahren und kannst nachweisen, dass keine längere Betreuung möglich ist? In diesem Fall genügen 16 Wochenstunden Weiterbildung.)
- NEU: Höchstens 75 % der 20 bzw. 16 Wochenstunden dürfen durch Lernzeiten erfüllt werden. Der seminaristische Anteil bei Online-Kursen bzw. die persönliche Anwesenheit bei Weiterbildung muss zumindest ein Viertel (25%) vom gesamten Wochenstundenausmaß ausmachen!
- schriftliche Nachweise über einzelne Bildungsabschnitte müssen erbracht werden (Beispiel: gewisse Anzahl an ECTS Punkten bei einem Studium, Bestätigung über die Absolvierung von bestimmten Prüfungen oder der Vorbereitung auf eine Abschlussarbeit, etc.)
- Dauer einer durchgehenden Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber für mindestens sechs Monate unmittelbar vor Antritt der Karenzierung (geringfügige Beschäftigung ist nicht ausreichend)
- Sonderregelung bei Saisonarbeitskräften: Dauer einer durchgehenden Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber für mindestens drei Monate unmittelbar vor Antritt der Karenzierung (geringfügige Beschäftigung ist nicht ausreichend), sowie Bestand einer insgesamt sechsmonatigen Anstellung innerhalb der vergangenen vier Jahre
- Sonderregelung bei Eltern von Kindern unter sieben Jahren: bei Antritt der Bildungskarenz innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Mutterschafts- oder Elternkarenz entfällt die Notwendigkeit einer Anstellung von sechs Monaten bei einem Arbeitgeber, sofern die Geburt des Kindes vor dem 1. Jänner 2017 erfolgte.
Länge, Dauer und Häufigkeit einer Bildungskarenz
- Dauer der Bildungskarenz: zwischen zwei Monaten und einem Jahr, bei Aufteilung auf einzelne Blöcke Absolvierung der gesamten Bildungskarenz innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren
- Dauer der einzelnen Blöcke bei Aufteilung: Mindestdauer zwei Monate, Höchstdauer ein Jahr
- neuerliche Bildungskarenz frühestens nach Ablauf von vier Jahren ab Beginn der letzten Karenzierungsmaßnahme möglich.
Finanzielle Förderung: Weiterbildungsgeld vom AMS
Während der Bildungskarenz bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen ein Weiterbildungsgeld vom AMS – und zwar in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch in der Höhe von 14,53 Euro täglich. Den Antrag auf Weiterbildungsgeld musst du bei deinem AMS stellen.
Darf ich zum Weiterbildungsgeld etwas dazuverdienen?
Ja, das geht – auch beim gleichen Arbeitgeber, wo du karenziert bist. Du darfst maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Diese beträgt monatlich 500,91 Euro (2023). Wenn du aufgrund einer Ausbildung Einkünfte erzielst, dürfen diese das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, um einen Anspruch auf Weiterbildungsgeld zu haben.
Während der Ferienzeit kann eine Bildungskarenz mit Anspruch auf Weiterbildungsgeld nur dann begonnen werden, wenn du zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits inskribiert warst und studiert hast (zum Beispiel Beginn Studium Wintersemester 2022/23, Beginn Bildungskarenz Februar 2023).
Ab wann bekomme ich Weiterbildungsgeld?
Frühestens ab dem Tag der Antragsstellung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig! Wenn du den Nachweis (siehe oben) nicht erbringst, kann das AMS das Weiterbildungsgeld einstellen oder sogar zurückfordern!
Welche Aus- und Weiterbildungen kann ich machen?
Grundsätzlich alles, was dich beruflich weiterbringt. Bei uns erfüllen folgende Kurse die Vorraussetzungen für eine Bildungskarenz. Du kannst auch zwei oder mehrere Kurse kombinieren um die benötigten 20 bzw. 16 Wochenstunden absolvieren zu können.
Ist ein Wechsel von Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit möglich?
Ein einmaliger Wechsel von Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit oder umgekehrt ist zulässig.
Ausführlichere Informationen zur Bildungskarenz findest du auch auf der AK Vorarlberg Webseite oder beim AMS Österreich.
Bildungsteilzeit
Für jede Arbeitsstunde weniger in der Woche zahlt das AMS 0,91 Euro „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag (Wert 2023). Das heißt...
- eine Reduktion von 40 auf 30 Stunden pro Woche ergibt 10 Wochenstunden weniger, also 10 × 0,91 = 9,10 Euro pro Tag und monatlich 273,00 'Euro (bei 30 Tagen).
- eine Reduktion von 40 auf 20 Stunden bringt 20 × 0,91 = 18,20 Euro pro Tag und bei 30 Tagen monatlich 546,00 Euro.
Du kannst maximal 50 % der Arbeitszeit und mindestens 25 % der Arbeitszeit reduzieren. Achtung: Du musst in der Bildungsteilzeit mindestens 10 Stunden pro Woche arbeiten und das Arbeitsverhältnis muss weiterhin vollversicherungspflichtig sein (nicht geringfügig).
Voraussetzungen
- Nachweis, dass du mindestens 10 Stunden pro Woche in deine Aus- oder Weiterbildung investierst. Wenn du studierst, legst du einen Erfolgsnachweis vor.
-
Du hast mit deinem/deiner Arbeitgeberin eine gesetzliche Bildungsteilzeit vereinbart.
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Du warst bei deinem/deiner Arbeitgeberin vor der Bildungsteilzeit seit mindestens 6 Monaten arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt – immer im selben Arbeitszeit-Ausmaß und über der Geringfügigkeitsgrenze.
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Als Saisonarbeitskraft genügt es, wenn du in den letzten 4 Jahren vor Beginn der Bildungsteilzeit mindestens 6 Monate bei dem/der gleichen Arbeitgeber:in beschäftigt warst. Von diesen 6 Monaten musst du unmittelbar vor Beginn der Bildungsteilzeit 3 Monate ohne Unterbrechung im selben Arbeitszeit-Ausmaß arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
-
Du erfüllst die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld
Mehr-/Überstunden in der Bildungsteilzeit?
Laut derzeitiger Verwaltungspraxis des AMS schadet die Leistung von Mehrstunden dem Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld nicht, wenn diese zeitnah in Zeitausgleich verbraucht werden. Überstunden stehen einem Bildungsteilzeitgeldbezug jedoch entgegen.
Wie lange du in Bildungsteilzeit gehen kannst
Mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate in einem Zeitraum von 4 Jahren (das kann auch in mehrere Module aufgeteilt werden).
Wo du den Antrag stellen kannst
Du musst den Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld bei dem für dich zuständigen AMS stellen (abhängig vom Wohnsitz).
Ausführlichere Informationen zum Thema Bildungsteilzeit findest du auch auf der AK Vorarlberg Webseite oder beim AMS Österreich.